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Nach einem Todesfall sind folgende Schritte zu erledigen:
Einige Krankenkassen, Pensionskassen, Gewerkschaften und Vereine gewähren unter bestimmten Bedingungen Bestattungskostenbeiträge beziehungsweise Sterbegelder.
Die Witwen-, Witwer-, und Waisenpension beantragen Sie bitte bei dem Versicherungsträger, bei welchem der/die Verstorbene die letzten 15 Jahre vorwiegend versichert war.
Sollte der/die Verstorbene Betriebsinhaber/in gewesen sein, so können Sie sich bei der zuständigen Wirtschaftskammer beraten lassen.
Achten Sie bitte bei Einstellung des Betriebes auf rechtzeitige Abmeldung des Gewerbes.
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken für Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt.
Die Besorgung erfolgt durch unser Bestattungsunternehmen.
Mit einer Vorsorgeversicherung treffen Sie eine wichtige und richtige Entscheidung. Denn damit sorgen Sie selbst dafür, dass alles nach Ihren Wünschen geregelt und bestellt ist, was den würdigen Rahmen einer Bestattung ausmacht.
Auf diese Weise können Sie auch Ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch entlasten. Es gibt diverse Formen des Ansparens, von kleinen monatlichen Beträgen bis hin zur Einzahlung eines Einmalbetrags.
Beim Bestattungsauftrag zu Lebzeiten legen wir mit Ihnen die Details zur Art und Ablauf Ihrer Bestattung fest.