Das Abfassen eines Testaments bei einem Notar

Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, in der Sie eine Person zur Gänze oder mehrere Personen zu je einem bestimmten Anteil des Nachlasses als Erben einsetzen.

Testamente können mündlich oder schriftlich errichtet werden.

Mündliche Testamente können Anlass für langwierige Rechtsstreitigkeiten werden.

Ein Notar berät Sie sorgfältig und objektiv und verfasst für Sie das Testament als rechtlich einwandfreie Urkunde. Bitte beachten Sie dabei: Ihre Entscheidungen über die Art der Bestattung (Erdbestattung oder Feuerbestattung) sowie über den Ablauf der Trauerfeier, die Formulierung des Partentextes sollten nicht in ein Testament aufgenommen werden, das möglicherweise erst nach der Bestattung geöffnet wird.

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