Im Trauerfall

Rufen Sie uns bitte direkt an unter der Telefonnummer 0 38 46 / 82 03

Wir verständigen und kümmern uns um den zuständigen Totenbeschauarzt, wenn der Sterbefall zu Hause oder in einem Pflegeheim eintritt.

Sollte der Sterbefall in einer Krankeneinrichtung eintreten, setzen wir uns mit dem Krankenhaus in Verbindung und kümmern uns um die Freigabe der/des Verstorbenen sowie sämtliche administrativen Formalitäten. In den meisten Krankenanstalten oder Senioreneinrichtungen besteht die Möglichkeit sich würdevoll und in aller Ruhe von Ihrem geliebten Menschen zu verabschieden.

Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, stellen wir Ihnen gerne unsere Verabschiedungsräumlichkeiten zur Verfügung.

Bei einem Aufnahmegespräch wird weiteres besprochen. Für die Anzeige des Todes ist es ratsam, dass Sie die nötigen Dokumente sowie die persönliche Kleidung der/des Verstorbenen zu diesem persönlichen Gespräch mit uns mitbringen

Was tun bei einem Sterbefall?

Wo immer auch ein Todesfall eintritt (zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim, im Ausland) nehmen sie mit uns Kontakt auf. Wir werden Sie über die nächsten Schritte informieren bzw. werden wir alles Nötige, auf Wunsch gerne für Sie einleiten.

Wir sind vertraulicher Ansprechpartner für die Organisation, Gestaltung und Abwicklung der Trauerfeierlichkeiten.

Wir sind 24 Stunden erreichbar: 03846/8203

Zuhause:

Wir verständigen sehr gerne für Sie den Totenbeschauarzt.

Nachdem der Todesfall eingetreten ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung / Ärztlicher Behandlungsschein ausstellen. Erst dann kann die Abholung der/des Verstorbenen und alle weiteren Schritte erfolgen.

Krankenhaus:

Befindet sich die oder der Verstorbene im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, wird die Totenbeschau automatisch von der Einrichtung veranlasst.

Der Totenbeschauschein ist Grundlage für weitere Schritte.

Öffentlicher Ort:

Wird eine Person tot aufgefunden, ist zusätzlich bei der nächstliegenden Polizeiinspektion anzurufen.
Die Verständigung der Angehörigen wird von der zuständigen Polizei oder Einsatzorganisation übernommen.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Im Ausland:

Die Verständigung der Angehörigen erfolgt durch die österreichische Vertretungsbehörde / Konsulat.

Wir übernehmen die Überführungen und Flugtransporte.

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