Startseite » Im Trauerfall » Verlassenschaftsabhandlung
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In den zuständigen Bezirken bestellt das Gericht den zuständigen Notar. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Soweit Ihnen hierüber Urkunden oder Belege zur Verfügung stehen, werden Sie gebeten, diese vorzulegen, insbesondere:
Um eine rasche und kostengünstige Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zu gewährleisten, ist es ratsam, sämtliche Unterlagen sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, etc.) bereits zur Todesfallaufnahme mitzubringen, da anderenfalls mit einem erhöhten Zeit- und Kostenaufwand zu rechnen ist.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.