Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In den zuständigen Bezirken bestellt das Gericht den zuständigen Notar. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

Informationsblatt für die Verlassenschaftsabhandlung

  1. Wer sind die nächsten Angehörigen?
    (Name, Beschäftigung, Geburtsdaten, Anschrift des Ehegatten/in und der Nachkommen der/s Verstorbenen)
  2. Bestehen letztwillige Anordnungen?
    (Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht)
  3. Ist ein Nachlass vorhanden und woraus besteht er? (Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnung, Firmenvermögen oder Beteiligungen, Sparguthaben, Bausparverträge, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Lebens- und/oder Sterbeversicherungen, Faustfeuerwaffen, Einrichtungs- und Kunstgegenstände, Schmuck usw.)
  4. Sind Schulden vorhanden?
    (Bauspar- oder Wohnbauförderungsdarlehen, Bankschulden, Privat- oder Firmenverbindlichkeiten usw.)

Soweit Ihnen hierüber Urkunden oder Belege zur Verfügung stehen, werden Sie gebeten, diese vorzulegen, insbesondere:

  • Letztwillige Anordnungen (im Original, wenn nicht vorhanden in Abschrift)
  • Einheitswertbescheide, Grundbuchauszüge
  • Kontoauszüge, Sparbücher, Depotauszüge, Bausparverträge
  • Lebens- und Sterbeversicherungspolizzen
  • Kraftfahrzeugpapiere: Zulassungs- und Typenschein
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte
  • Belege über Sterbe- und Krankheitskosten, Kostenvoranschläge für die Grabgestaltung
  • Pensionsbescheid und Sozialversicherungsnummer der/s Verstorbenen

Um eine rasche und kostengünstige Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zu gewährleisten, ist es ratsam, sämtliche Unterlagen sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, etc.) bereits zur Todesfallaufnahme mitzubringen, da anderenfalls mit einem erhöhten Zeit- und Kostenaufwand zu rechnen ist.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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