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Die Anzeige des Todes bei der für den Todesort zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt/Magistrat) wird in der Regel von uns im Auftrag der Angehörigen durchgeführt. Sie brauchen keine Wege mit dem Arzt oder der Behörde selbst durchführen.
Des weiteren können wir Ihnen auch bei Abmeldungen von persönlichen Versicherungen, KFZ und notariellen Angelegenheiten sehr gerne weiterhelfen.
Mit der Anzeige des Todes werden für die Ausstellung der amtlichen Sterbeurkunden und Aufnahmegespräch folgende Dokumente (sofern zur Verfügung stehend) benötigt:
Es ist ratsam, diese Dokumente sowie die persönliche Kleidung der/des Verstorbenen bei dem persönlichen Gespräch mit uns mitzubringen.